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Wie es bei uns anfing:

Sanierung K 9210

Hier wurde mit der LMBV GmbH ein Vertrag im Jahr 2004 oder 2005 geschlossen mit einer Laufzeit bis zum 31.05.2007.
Nur die alte Dumpertrasse durfte von der LMBV GmbH noch bis zum 31.12.2007 genutzt werden. Bis zum Ende der Nutzungsdauer werden "die befristet genutzten Bereiche mit kulturfähigem Boden aufgefüllt... ...erfolgt eine Wiederaufforstung". (Gestattungsvertrag Nr. OS.AP-Mi 40/2005 und Erweiterung).

Ziel war die Wiederherstellung der K 9210 zwischen Laubusch und Geierswalde. Auch alle Abzweigungen in den Wald sollten rückgebaut sein. Die ausgebauten Wege stammten noch aus früheren Sanierungsmaßnahmen der LMBV.

Am 25.04.2010 sah das dann so aus:

Es befindet sich immer noch die seit 31.12.2007 vertragswidrige Straßenanbindung unverändert an dieser Stelle. Diese wurde zwischenzeitlich durch unseren Forstbetrieb unpassierbar gemacht, die durch die Vertragsverletzung der LMBV GmbH verursachten Kosten wurden bis heute (14.08.2016)  nicht bezahlt. Mittlerweile ist diese Angelegenheit vor dem Landgericht Cottbus rechtshängig. Dort gab sie dann an, die Maßnahme konnte nicht im Jahr 2013 nicht durchgeführt werden, da die Bauerlaubnis am 31.12.2012 ausgelaufen sei. Da stimmt doch etwas nicht --> Logik!

Heute ist der 04.07.2013, die Bauarbeiten sind immer noch nicht abgeschlossen, der Rückbau der nicht mehr benötigten Baustraßen ist immer noch nicht durchgeführt worden. Die LMBV GmbH bekam von uns eine Nachfrist mit endgültigem Datum zum 31.12.2012 gesetzt andernfalls würde eine Ersatzvornahme durchgeführt nach Erlöschen der Bauerlaubnis am 31.12.2012.

Die Wiederaufforstung konnte wegen des Nichtabschlusses der Bauarbeiten noch nicht begonnen werden. Im August 2012 wurde zuletzt die Fertigstellung angemahnt und im Oktober 2012 mit Ersatzvornahme gedroht. Ergebnis: Die LMBV rührte sich nicht und ließ über ihre Anwälte ausrichten, daß die Maßnahme später geplant sei. Wann sie denn durchgeführt werden sollte, wurde nicht mitgeteilt. Zwischenzeitlich hieß es nur, die LMBV GmbH brauche diese Zuwegung noch für weitere Sanierungsarbeiten. Die Zustimmung des Grundeigentümers lag jedoch nicht vor, und es ist auf Grund der gegebenen Situation unwahrscheinlich, daß dieser der LMBV GmbH diese erteilt. Die Nichtachtung der LMBV GmbH ob fremden (Grund)eigentums ist in der Lausitz allgemein bekannt. Deshalb wurde nach entsprechender Abmahnung an die LMBV GmbH die Ersatzvornahme begonnen.

LMBV = Lügen mit besonderen Vereinbarungen

Für diese vertragslose Nutzung wurde von der LMBV GmbH seit 2007 keinerlei Entschädigung bezahlt. Sie behindert die ordnungsgemäße Betriebsführung und verhindert Betriebseinnahmen.

Im Januar 2013 haben wir mit der Ersatzvornahme begonnen und der LMBV GmbH in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung ist bis heute nicht erfolgt. Auch das ist unseriös.

Inzwischen haben wir in Erfahrung gebracht, daß auch auf diesen Flächen noch Bergrecht gilt. Die LMBV GmbH kommt auch hier ihren bergrechtlichen Verpflichtungen nicht nach. Sie ist als Bergbauunternehmen  als unzuverlässig einzustufen. Doch nur wann erschließt sich dieses endlich der Aufsichtsbehörde, dem Oberbergamt (SOBA)?
 
 

Sanierung K 9210
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